AGB
Aktualisiert am:
21.09.2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Excity GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Excity GmbH, Mittleres Hofgässlein 1, 9000 St. Gallen, nachfolgend «Excity», und ihren Kundinnen und Kunden, nachfolgend «Kunde».
Excity richtet ihre Leistungen ausschliesslich an Unternehmen, Organisationen, Behörden und selbständig Erwerbende. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Kunde, dass er im Rahmen seiner geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit handelt und nicht als Konsument.
Die AGB gelten für sämtliche von Excity angebotenen Leistungen, insbesondere für:
Strategie, Beratung und Konzeption
Branding, Corporate Design und Grafikdesign
Content Creation, Foto, Video und sonstige Medienproduktionen
Webdesign und Webentwicklung
Software-, Plattform- und App-Entwicklung
Hosting, Wartung, Support und technische Betreuung
Suchmaschinenoptimierung (SEO)
Suchmaschinenwerbung und Paid Advertising
Werbung auf Suchmaschinen, Social-Media-Plattformen, KI-Plattformen und sonstigen digitalen Werbenetzwerken
Social-Media-Marketing und Content Marketing
Tracking, Analytics und Reporting
Marketing Automation und Schnittstellen
Retainer und laufende Agenturbetreuung
Domain-, Hosting- und technische Verwaltungsleistungen
sonstige Agentur-, Marketing-, Design-, IT- und Kommunikationsdienstleistungen
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn Excity ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Sie gelten nur, wenn Excity ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
Individuelle Vereinbarungen, Offerten, Auftragsbestätigungen und projektspezifische Verträge gehen diesen AGB vor, soweit sie abweichende Bestimmungen enthalten.
2. Vertragsabschluss und Offerten
Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch:
Annahme einer Offerte oder Auftragsbestätigung
Unterzeichnung eines Vertrags
schriftliche oder elektronische Auftragserteilung
Bestätigung per E-Mail oder über ein gemeinsam verwendetes Kommunikations- oder Projektmanagementsystem
Inanspruchnahme einer vereinbarten Leistung
Offerten von Excity sind, sofern darin nichts anderes festgelegt ist, während 30 Tagen ab Ausstellungsdatum verbindlich.
Preisangaben und Aufwandsschätzungen basieren auf den Excity zum Zeitpunkt der Offertstellung bekannten Anforderungen und den vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen.
Aufwandsschätzungen, Budgetrahmen und Preisbandbreiten sind keine Festpreise, sofern sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Aufwandsschätzungen dürfen ohne Rücksprache um bis zu 15 Prozent überschritten werden. Zeichnet sich eine grössere Überschreitung ab, informiert Excity den Kunden vorgängig. Der zusätzliche Aufwand bleibt verrechenbar, wenn er auf Anforderungen, Änderungen oder Umstände zurückgeht, die Excity bei der Offertstellung nicht bekannt waren.
3. Vertragsbestandteile und Rangfolge
Für einen Auftrag gelten die Vertragsbestandteile in folgender Reihenfolge:
individuell unterzeichnete Vereinbarungen und Nachträge
projektspezifische Offerten und Auftragsbestätigungen
projektspezifische Leistungsbeschreibungen, Service Level Agreements und Auftragsbearbeitungsverträge
diese AGB
Bei Widersprüchen geht die jeweils höherrangige Regelung vor.
4. Wiederkehrende Leistungen, Retainer und Vertragslaufzeiten
Sofern bei wiederkehrenden Leistungen keine andere Laufzeit vereinbart wurde, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate. Dies gilt insbesondere für Retainer, laufende Marketingbetreuung, Ads-Management, SEO-Betreuung, Wartung, Hosting, Support und vergleichbare wiederkehrende Leistungen.
Der Vertrag verlängert sich anschliessend jeweils automatisch um weitere 12 Monate, sofern er nicht spätestens 60 Tage vor Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode in Textform gekündigt wird.
Individuell vereinbarte Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen gehen dieser Regelung vor.
Die vereinbarte Pauschale ist für die gesamte Vertragsperiode geschuldet, unabhängig davon, ob und in welchem Umfang der Kunde die Leistungen abruft.
Ein Upgrade auf ein umfangreicheres Leistungspaket ist im gegenseitigen Einverständnis jederzeit möglich. Ein Downgrade oder die Abwahl einzelner vereinbarter Leistungen ist erst auf das Ende der laufenden Vertragsperiode möglich, sofern nichts anderes vereinbart wird.
Soweit ein Retainer die Reservierung bestimmter Kapazitäten, Stunden oder Ressourcen umfasst, werden diese für den Kunden freigehalten. Nicht beanspruchte Kapazitäten verfallen am Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums und werden weder übertragen noch rückvergütet, sofern ausdrücklich nichts anderes vereinbart wurde.
Excity kann die Preise wiederkehrender Leistungen auf den Beginn der nächsten Vertragsperiode anpassen, insbesondere bei Teuerung oder veränderten Kosten von Drittanbietern. Die Anpassung wird dem Kunden mindestens 90 Tage vor Ablauf der laufenden Vertragsperiode in Textform mitgeteilt.
5. Leistungsumfang
Massgebend für Art und Umfang der von Excity geschuldeten Leistungen ist die jeweilige Offerte, Leistungsbeschreibung oder individuelle Vereinbarung.
Excity erbringt die vereinbarten Leistungen fachgerecht und mit der branchenüblichen Sorgfalt.
Termine und Fristen sind Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich bezeichnet wurden. Verbindliche Termine setzen die rechtzeitige Mitwirkung des Kunden gemäss Ziffer 6 voraus.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet Excity keinen bestimmten wirtschaftlichen oder kommerziellen Erfolg. Insbesondere schuldet Excity keine garantierten:
Umsätze
Leads
Conversion Rates
Reichweiten
Impressionen
Klickzahlen
Rankings
Marktanteile
Verkäufe
App-Downloads
Plattformfreigaben
Werbekonto-Freigaben
sonstigen wirtschaftlichen Ergebnisse
Excity ist berechtigt, geeignete Mitarbeitende, freie Mitarbeitende, spezialisierte Partner, Subunternehmer und sonstige Dienstleister zur Vertragserfüllung beizuziehen. Excity bleibt gegenüber dem Kunden für die vertragsgemässe Erbringung der von Excity geschuldeten Leistungen verantwortlich.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt Excity sämtliche zur Leistungserbringung notwendigen Informationen, Daten, Inhalte, Unterlagen, Zugänge, Freigaben und Entscheidungen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung. Hierzu können insbesondere gehören:
Zugangsdaten
Hosting- und Domainzugänge
Werbekonten
Analytics- und Trackingzugänge
CMS-Zugänge
Social-Media-Zugänge
Bild-, Video- und Textmaterial
Corporate-Design-Vorgaben
Produktinformationen
Preise
rechtliche Vorgaben
technische Dokumentationen
APIs und Schnittstelleninformationen
Der Kunde stellt sicher, dass die bereitgestellten Informationen richtig und vollständig sind. Der Kunde bestimmt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson, sofern dies für das Projekt erforderlich ist.
Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden führen zu einer entsprechenden Verschiebung vereinbarter Termine. Zusätzlicher Aufwand aufgrund fehlender, verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung wird zusätzlich verrechnet.
Liefert der Kunde notwendige Inhalte, Freigaben oder Entscheidungen trotz Aufforderung nicht innert 30 Tagen, kann Excity die Arbeiten mit Platzhaltern fortsetzen, das Arbeitsergebnis zur Abnahme bereitstellen oder das Projekt ruhend stellen. Bei einem ruhenden Projekt kann Excity die bis dahin erbrachten Leistungen abrechnen. Die Wiederaufnahme erfolgt nach verfügbarer Kapazität, der damit verbundene Zusatzaufwand ist verrechenbar. Ruht ein Projekt aus Gründen, die der Kunde zu verantworten hat, länger als sechs Monate, gilt es als vom Kunden vorzeitig beendet im Sinne von Ziffer 28.
7. Änderungen, Korrekturen und Zusatzleistungen
Der vereinbarte Preis umfasst ausschliesslich die ausdrücklich vereinbarten Leistungen. Änderungen oder Leistungen ausserhalb des vereinbarten Umfangs gelten als Zusatzleistungen beziehungsweise Change Requests. Excity kann solche Leistungen nach Aufwand verrechnen oder eine zusätzliche Offerte erstellen.
Bei Pauschal- oder Festpreisprojekten berechtigen nachträgliche Änderungen der Anforderungen zu einer entsprechenden Anpassung von Preis und Terminplanung.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind pro Arbeitsergebnis zwei Korrekturrunden im Preis enthalten. Weitere Korrekturrunden sowie Änderungen nach erteilter Freigabe werden nach Aufwand verrechnet.
Kleinere Änderungen können ohne formellen Change Request umgesetzt werden, wenn sich die Parteien darüber einig sind.
8. Preise und Fremdkosten
Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken und, sofern nicht anders angegeben, exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Leistungen nach Aufwand werden zu den offerierten Ansätzen abgerechnet. Reisezeit gilt als Arbeitszeit, Spesen werden nach effektivem Aufwand verrechnet.
Nicht im Preis enthalten sind insbesondere:
Werbebudgets und Media Spend
Hosting- und Serverkosten
Domains
Softwarelizenzen
Plugins
Schriftlizenzen
Stockmaterial
Musiklizenzen
externe Produktionskosten
Druckkosten
Versandkosten
Reisekosten
App-Store-Gebühren
API-Kosten
KI- und Cloud-Nutzung
elektronische Signaturen
sonstige Drittanbietergebühren
Solche Kosten sind nur dann Bestandteil des Preises, wenn dies ausdrücklich in der Offerte festgehalten wurde.
Muss Excity Leistungen Dritter im Namen oder auf Rechnung des Kunden einkaufen, kann Excity eine Vorauszahlung verlangen. Für die Vorfinanzierung und Verwaltung von Fremdkosten kann Excity einen Zuschlag von 10 Prozent auf die Fremdkosten verrechnen, sofern der Kunde nicht direkt mit dem Anbieter abrechnet.
Nachträgliche Preisänderungen von Drittanbietern werden an den Kunden weitergegeben.
9. Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Skonti, Rabatte oder sonstige Abzüge sind nur zulässig, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
Excity kann Akonto- und Vorauszahlungen verlangen, insbesondere bei Neukunden, bei Fremdkosten und bei Projekten mit längerer Laufzeit. Projekt-, Produktions- oder Entwicklungsleistungen können nach Projektfortschritt, Meilensteinen oder in Teilzahlungen verrechnet werden. Wiederkehrende Leistungen werden im Voraus verrechnet.
Einwände gegen eine Rechnung sind innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum in Textform mitzuteilen. Danach gilt die Rechnung als genehmigt.
Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde einen Verzugszins von 5 Prozent pro Jahr sowie Mahngebühren von CHF 20 pro Mahnung. Kosten für Inkasso und Betreibung trägt der Kunde. Mit Eintritt des Verzugs werden sämtliche offenen Forderungen aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen von Excity mit eigenen Forderungen zu verrechnen, es sei denn, diese sind von Excity anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
Bis zur vollständigen Bezahlung kann Excity die Herausgabe von Arbeitsergebnissen, Zugangsdaten und Dateien zurückbehalten und laufende Leistungen gemäss Ziffer 27 sistieren. Daraus entstehende Verzögerungen gehen nicht zulasten von Excity.
10. Paid Advertising und Werbeplattformen
Bei der Betreuung von Werbekampagnen auf Google, Microsoft, Meta, LinkedIn, TikTok, KI-Plattformen oder anderen Werbenetzwerken übernimmt Excity die vereinbarten Leistungen zur Planung, Erstellung, Steuerung und Optimierung der Kampagnen.
Werbebudgets sind nicht Bestandteil der Agenturvergütung, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde. Das Werbebudget bezahlt der Kunde direkt an die Plattform, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Werbekonten, Analytics-Properties, Tag-Management-Container und vergleichbare Konten werden im Namen und auf Rechnung des Kunden geführt. Der Kunde räumt Excity die für die Betreuung notwendigen Zugriffsrechte ein.
Werden Werbekonten über Excity geführt, erhält der Kunde die vereinbarten Reportings mit Kosten- und Leistungsdaten, mindestens monatlich Kosten, Klicks und Impressionen, sowie bei Vertragsende einen Abschlussbericht. Ein Anspruch auf Übertragung des Kontos oder auf Herausgabe der Kampagnenstruktur, Kontoeinstellungen, Keyword-Listen, ausschliessenden Keywords, Zielgruppen, Gebotsstrategien und sonstigen Konfigurationen besteht nicht. Diese gelten als Know-how von Excity gemäss Ziffer 21.
Der Kunde bleibt für die beworbenen Produkte und Dienstleistungen sowie für die Richtigkeit und Rechtmässigkeit der zugrunde liegenden Angebote, Preise, Aussagen und Werbeversprechen verantwortlich.
Excity übernimmt keine Garantie dafür, dass:
Anzeigen durch eine Plattform genehmigt werden
Werbekonten dauerhaft verfügbar bleiben
bestimmte Werbeplätze verfügbar sind
bestimmte Klickpreise oder Reichweiten erzielt werden
bestimmte Leads oder Verkäufe erreicht werden
Plattformen ihre Richtlinien oder Algorithmen nicht ändern
Sperrungen, Einschränkungen, Ablehnungen oder Änderungen durch Plattformbetreiber liegen ausserhalb des Einflussbereichs von Excity und begründen keine Ansprüche gegen Excity. Von Werbeplattformen ausgewiesene Budgets, Reichweiten, Conversions und sonstige Messwerte können technisch bedingten Schwankungen und nachträglichen Anpassungen unterliegen.
11. Tracking und Analytics
Tracking-, Analytics- und Attributionsergebnisse können insbesondere durch Browserbeschränkungen, Consent-Systeme, Adblocker, Plattformänderungen, Datenschutzvorgaben, technische Einschränkungen und das Verhalten der Nutzer beeinflusst werden.
Excity übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass sämtliche Nutzerinteraktionen vollständig erfasst oder eindeutig einer Kampagne zugeordnet werden können.
Die technische Implementierung von Tracking-Systemen ersetzt keine rechtliche Prüfung ihrer Zulässigkeit. Diese obliegt dem Kunden.
12. Suchmaschinenoptimierung
Bei SEO-Leistungen schuldet Excity die vereinbarten Optimierungs-, Beratungs- und Umsetzungsleistungen.
Bestimmte Positionen in Suchmaschinen und KI-Suchdiensten, Sichtbarkeitswerte, Besucherzahlen oder Zeiträume bis zum Erreichen bestimmter Rankings können nicht garantiert werden.
Suchmaschinen und andere Suchdienste können ihre Algorithmen, Darstellungsformen und Richtlinien jederzeit verändern. Excity haftet nicht für Rankingveränderungen, die durch solche Änderungen oder durch Massnahmen Dritter verursacht werden.
13. Grafikdesign, Branding und Medienproduktion
Bei Design-, Branding-, Foto-, Video- und sonstigen Kreativleistungen gelten die vom Kunden freigegebenen Entwürfe als Grundlage für die finale Umsetzung beziehungsweise Produktion.
Der Kunde ist verpflichtet, finale Entwürfe vor Freigabe insbesondere auf folgende Punkte zu prüfen:
Texte und Rechtschreibung
Preise
Namen
Adressen und Kontaktdaten
Termine
technische Angaben
rechtliche Hinweise
Bild- und Persönlichkeitsrechte
sonstige sachliche Angaben
Mit der Freigabe bestätigt der Kunde die inhaltliche Richtigkeit des freigegebenen Materials. Nach der Freigabe entdeckte Fehler in den geprüften Angaben gehen zulasten des Kunden.
Produktionsbedingte Abweichungen bei Farben, Materialien, Druck, Beschnitt, Helligkeit oder Darstellung stellen keinen Mangel dar, sofern sie sich im branchenüblichen Rahmen bewegen.
Für Produktionsleistungen externer Druckereien, Fotografen, Videoproduzenten oder sonstiger Dritter gelten ergänzend deren Produktionsbedingungen und Toleranzen.
14. Websites, Webanwendungen, Software und Apps
Bei Web-, Software- und App-Projekten schuldet Excity die vereinbarten Funktionen und Eigenschaften gemäss Leistungsbeschreibung.
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Optimierung für zum Zeitpunkt der Abnahme aktuelle, verbreitete Browser, Betriebssysteme und Endgeräte.
Anforderungen an Barrierefreiheit, Mehrsprachigkeit, Rechtstexte, Cookie- und Consent-Lösungen, Lasttests oder Sicherheitsaudits sind nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurden.
Eine vollständig fehlerfreie oder unter sämtlichen denkbaren technischen Konfigurationen uneingeschränkt funktionierende Software kann nicht garantiert werden.
Anpassungen, die aufgrund späterer Änderungen von Browsern, Betriebssystemen, APIs, Plattformen oder Drittsoftware notwendig werden, sind nicht Bestandteil der ursprünglichen Entwicklung, sofern nicht ausdrücklich Wartung oder Weiterentwicklung vereinbart wurde.
Für App-Projekte kann Excity insbesondere keine Genehmigung durch Apple, Google oder andere App-Store-Betreiber garantieren.
Bei Datenmigrationen hängt das Ergebnis von Qualität, Vollständigkeit und technischer Verfügbarkeit der Quelldaten ab. Fehler oder Einschränkungen, die auf unvollständige oder fehlerhafte Quelldaten zurückzuführen sind, stellen keinen Mangel der Leistung von Excity dar.
15. Wartung, Support und Weiterentwicklung
Wartung, Support und laufende Weiterentwicklung sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
Ohne entsprechende Vereinbarung besteht nach Abschluss eines Projekts keine Verpflichtung zur laufenden:
Aktualisierung
technischen Überwachung
Sicherheitswartung
Fehlerbehebung aufgrund späterer Änderungen
Kompatibilitätsanpassung
Weiterentwicklung
Bestimmte Reaktions-, Wiederherstellungs- oder Lösungszeiten gelten nur, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden.
16. Hosting, Domains und E-Mail
Excity kann Hosting-, Domain-, DNS-, E-Mail- und vergleichbare Infrastrukturleistungen selbst oder über Drittanbieter bereitstellen beziehungsweise verwalten.
Soweit möglich werden Domains auf den Namen beziehungsweise zugunsten des Kunden registriert. Excity kann als technischer oder administrativer Ansprechpartner hinterlegt werden.
Die Verfügbarkeit von Hosting-, Domain-, DNS- und E-Mail-Diensten kann von Drittanbietern abhängig sein. Garantierte Verfügbarkeiten oder Service Levels bestehen nur, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden.
Backups sind nur geschuldet, wenn sie Bestandteil des vereinbarten Hosting- oder Wartungsumfangs sind.
Bei E-Mail- und Datenmigrationen kann aufgrund unterschiedlicher Systeme, technischer Beschränkungen oder fehlerhafter Quelldaten keine vollständige Übernahme sämtlicher Inhalte garantiert werden. Excity übernimmt keine Garantie für die Zustellung von E-Mails oder deren Klassifizierung durch Empfängersysteme, Spamfilter oder Sicherheitsdienste.
Nach Vertragsende unterstützt Excity den Kunden auf Wunsch bei einem Domain-, Hosting- oder Datenumzug. Nicht vereinbarte Migrations- und Übergabearbeiten werden nach Aufwand verrechnet. Excity kann ihre Mitwirkung an einem Umzug von der Bezahlung der fälligen Forderungen aus dem betreffenden Vertragsverhältnis abhängig machen.
17. Leistungen und Systeme Dritter
Excity setzt im Rahmen ihrer Leistungen regelmässig Systeme, Dienste, Software und Infrastruktur Dritter ein. Hierzu zählen beispielsweise:
Hostinganbieter
Cloud-Dienste
Content-Management-Systeme
Plugins
APIs
Werbeplattformen
Social-Media-Plattformen
Analysewerkzeuge
Newsletterdienste
CRM-Systeme
Zahlungsanbieter
Schrift- und Bildanbieter
Softwarebibliotheken
KI-Dienste
Für diese Dienste gelten zusätzlich die jeweiligen Nutzungs-, Lizenz- und Vertragsbedingungen der Anbieter.
Excity haftet nicht für Änderungen, Einschränkungen, Preisänderungen, Ausfälle oder die Einstellung solcher Dienste, soweit diese ausserhalb des Einflussbereichs von Excity liegen. Werden aufgrund solcher Änderungen Anpassungen an bestehenden Lösungen notwendig, werden diese separat verrechnet.
18. Einsatz von künstlicher Intelligenz
Excity kann im Rahmen der Leistungserbringung geeignete KI-gestützte Werkzeuge für Recherche, Konzeption, Text, Design, Entwicklung, Analyse, Automatisierung und sonstige Arbeitsprozesse einsetzen. Dabei berücksichtigt Excity die anwendbaren Vertraulichkeits- und Datenschutzanforderungen.
Soweit Personendaten im Auftrag des Kunden durch externe KI-Dienste verarbeitet werden, gelten zusätzlich die datenschutzrechtlichen Vereinbarungen der Parteien.
KI-generierte oder KI-unterstützte Ergebnisse werden von Excity im Rahmen der vereinbarten Leistung angemessen geprüft und weiterverarbeitet. Aufgrund der technischen Funktionsweise solcher Systeme kann nicht garantiert werden, dass KI-generierte Ergebnisse weltweit einzigartig oder in jedem Fall ausschliesslich schutzfähig sind.
Soll der Einsatz bestimmter KI-Systeme in einem Projekt ausgeschlossen werden, muss dies vor Beginn der betreffenden Leistung ausdrücklich in Textform vereinbart werden.
19. Abnahme und Freigabe
Soweit eine Leistung abnahmefähig ist, stellt Excity diese dem Kunden zur Prüfung bereit.
Der Kunde prüft die Leistung innerhalb der vereinbarten Frist oder, falls keine Frist vereinbart wurde, innerhalb von zehn Arbeitstagen. Erkennbare wesentliche Mängel sind innerhalb dieser Frist in Textform und nachvollziehbar mitzuteilen.
Unwesentliche Mängel, welche die vertragsgemässe Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigen, verhindern die Abnahme nicht.
Erfolgt innerhalb der Prüfungsfrist weder eine begründete Mängelanzeige noch eine Ablehnung, gilt die Leistung als abgenommen. Die produktive Verwendung eines Arbeitsergebnisses gilt ebenfalls als Abnahme, sofern die Nutzung nicht ausdrücklich zu Testzwecken erfolgt.
20. Gewährleistung und Nachbesserung
Excity gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen im Wesentlichen dem ausdrücklich vereinbarten Leistungsumfang entsprechen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Abnahme. Verdeckte Mängel sind innert zehn Arbeitstagen nach Entdeckung in Textform und nachvollziehbar zu rügen.
Bei einem von Excity zu vertretenden und reproduzierbaren Mangel erhält Excity zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung. Excity kann einen Mangel durch Fehlerbehebung, Ersatzlieferung oder eine funktional gleichwertige Lösung beheben. Schlägt die Nachbesserung auch im zweiten Versuch fehl, kann der Kunde eine angemessene Minderung verlangen. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur bei wesentlichen Mängeln möglich, die eine vertragsgemässe Nutzung verunmöglichen und nicht behoben werden können.
Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Keine Gewährleistung besteht insbesondere für Probleme, die verursacht werden durch:
Eingriffe des Kunden oder Dritter
unsachgemässe Nutzung
fehlerhafte oder unvollständige Kundendaten
Drittsoftware oder Drittanbieter
nachträgliche Änderungen der technischen Umgebung
nicht durchgeführte Updates ausserhalb eines Wartungsvertrags
Nutzung entgegen dem vorgesehenen Zweck
21. Immaterialgüterrechte und Nutzungsrechte
Rechte an vom Kunden bereitgestellten Materialien und Inhalten bleiben beim Kunden beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern. Der Kunde gewährleistet, dass er Excity die für die Auftragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte an den bereitgestellten Inhalten einräumen darf, und stellt Excity gemäss Ziffer 25 von Ansprüchen Dritter frei.
An individuell für den Kunden geschaffenen Arbeitsergebnissen erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung die im Vertrag oder in der Offerte vereinbarten Nutzungsrechte. Fehlt eine ausdrückliche Regelung, gilt Folgendes:
An Logos, Wort- und Bildmarken sowie Corporate-Design-Elementen, die individuell für den Kunden geschaffen wurden, erhält der Kunde ein ausschliessliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht einschliesslich des Rechts zur Markenanmeldung.
An allen übrigen kundenspezifischen Arbeitsergebnissen erhält der Kunde ein nicht ausschliessliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht im Umfang des vereinbarten Geschäftszwecks.
Das Nutzungsrecht umfasst das Recht, die Arbeitsergebnisse für den eigenen Geschäftsbetrieb zu nutzen, zu bearbeiten und weiterzuentwickeln sowie hierfür beauftragte Dritte beizuziehen. Es ist auf Rechtsnachfolger des Kunden übertragbar. Eine Weitergabe, Lizenzierung oder Veräusserung der Arbeitsergebnisse an Dritte ausserhalb des eigenen Geschäftsbetriebs, insbesondere als Vorlage oder Produkt, ist ohne Zustimmung von Excity nicht gestattet. Für Bearbeitungen durch den Kunden oder Dritte übernimmt Excity keine Gewähr.
Bei Excity verbleiben insbesondere sämtliche Rechte an:
vorbestehendem Know-how
Methoden und Prozessen
internen Werkzeugen
Frameworks
allgemeinen Konzepten
wiederverwendbaren Codebestandteilen
Bibliotheken
Templates
Automatisierungen
Kampagnenstrukturen, Kontoeinstellungen, Keyword-Listen, Zielgruppen und Gebotsstrategien
technischen Grundlagen
nicht kundenspezifischen Komponenten
Excity darf allgemeines Know-how, Methoden und nicht kundenspezifische Bestandteile auch für andere Projekte weiterverwenden. Soweit solche Bestandteile in Arbeitsergebnissen enthalten sind, erhält der Kunde daran ein nicht ausschliessliches Nutzungsrecht im Umfang des vereinbarten Geschäftszwecks.
Für Open-Source-Komponenten, Schriftarten, Stockmaterial, Software, Plugins und sonstige Bestandteile Dritter gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen.
Offene Produktionsdateien, Rohmaterial, Quelldateien, Design-Arbeitsdateien, Entwicklungsumgebungen oder interne Repositories sind nur Bestandteil der Lieferung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Ihre Herausgabe kann von einer separaten Vergütung abhängig gemacht werden.
Excity ist berechtigt, auf Websites und in weiteren Arbeitsergebnissen einen dezenten Urhebervermerk mit Verlinkung anzubringen, sofern der Kunde dem nicht vor der Abnahme in Textform widerspricht.
Sämtliche von Excity einzuräumenden Nutzungs- oder Übertragungsrechte entstehen erst nach vollständiger Bezahlung der entsprechenden Leistungen. Bis dahin ist jede Nutzung der Arbeitsergebnisse nur mit Zustimmung von Excity zulässig.
22. Vertraulichkeit und Abwerbeverbot
Beide Parteien verpflichten sich, nicht öffentlich bekannte geschäftliche, technische und organisatorische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln. Vertrauliche Informationen dürfen nur soweit verwendet oder weitergegeben werden, wie dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
Excity darf vertrauliche Informationen Mitarbeitenden und beigezogenen Dienstleistern zugänglich machen, soweit diese Informationen für die Leistungserbringung notwendig sind und angemessene Vertraulichkeitsverpflichtungen bestehen.
Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Für Geschäftsgeheimnisse gilt sie, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht. Die Verwendung von Referenzen gemäss Ziffer 31 bleibt vorbehalten.
Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragsdauer und 24 Monate nach Vertragsende keine Mitarbeitenden oder ständigen freien Mitarbeitenden von Excity abzuwerben, anzustellen oder direkt beziehungsweise über Dritte zu beauftragen, unabhängig davon, von wem die Initiative ausgeht. Ausgenommen ist eine vorgängige Zustimmung von Excity in Textform.
Bei Verletzung schuldet der Kunde eine Konventionalstrafe in der Höhe eines Bruttojahreslohns der betroffenen Person, mindestens CHF 30’000, pro Fall. Die Bezahlung der Konventionalstrafe befreit nicht von der Einhaltung des Verbots. Weitergehender Schadenersatz bleibt vorbehalten.
23. Datenschutz
Beide Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Soweit Excity Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet, schliessen die Parteien einen Auftragsbearbeitungsvertrag ab. Excity stellt hierfür eine Vorlage zur Verfügung. Dieser Vertrag geht hinsichtlich der darin geregelten Datenschutzthemen diesen AGB vor.
Excity ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Unterauftragnehmer und technische Dienstleister einzusetzen. Soweit deren Einsatz eine Auftragsbearbeitung von Personendaten betrifft, gelten die entsprechenden datenschutzrechtlichen Anforderungen.
Eine Bearbeitung von Daten ausserhalb der Schweiz kann stattfinden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Der Kunde ist für die Rechtmässigkeit der von ihm veranlassten Bearbeitung von Personendaten verantwortlich, soweit Excity nicht ausdrücklich eine entsprechende Verantwortung übernommen hat.
24. Zugangsdaten und IT-Sicherheit
Beide Parteien sind verpflichtet, ihnen anvertraute Zugangsdaten angemessen zu schützen. Der Kunde ist für seine eigenen Benutzerkonten, Zugänge und Berechtigungseinstellungen verantwortlich.
Excity kann zur Erhöhung der Sicherheit insbesondere Mehrfaktorauthentifizierung, individuelle Benutzerkonten und sonstige angemessene Sicherheitsmassnahmen verlangen.
Erkennt eine Partei einen sicherheitsrelevanten Vorfall, der das gemeinsame Vertragsverhältnis betrifft, informiert sie die andere Partei ohne unangemessene Verzögerung.
25. Rechtliche Verantwortung für Inhalte
Excity erbringt keine Rechts-, Steuer- oder sonstige reglementierte Beratung, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.
Der Kunde ist insbesondere verantwortlich für die rechtliche Prüfung von:
Werbeaussagen
Produktversprechen
Preisangaben
Wettbewerben und Gewinnspielen
Datenschutzinformationen
Cookie- und Consent-Anforderungen
Teilnahmebedingungen
Impressumsangaben
Marken und Kennzeichen
Urheberrechten
Persönlichkeitsrechten
branchenspezifischen Anforderungen
Excity kann entsprechende Vorgaben technisch oder gestalterisch umsetzen, soweit sie vom Kunden oder dessen Rechtsberatung zur Verfügung gestellt werden.
Der Kunde stellt Excity von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf Inhalten, Materialien, Vorgaben, Anweisungen oder Freigaben des Kunden beruhen, einschliesslich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
26. Haftung
Excity haftet unbeschränkt für Schäden, die Excity vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Soweit ein Ausschluss nicht zulässig ist, haftet Excity bei leichter Fahrlässigkeit ausschliesslich für nachgewiesene unmittelbare Schäden, begrenzt auf die Nettovergütung derjenigen Leistung, in deren Zusammenhang der Schaden entstanden ist. Bei wiederkehrenden Vertragsverhältnissen ist diese Haftung auf die während der zwölf Monate vor Eintritt des schädigenden Ereignisses geschuldete Nettovergütung begrenzt.
Die Haftung für Hilfspersonen ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen, insbesondere für:
entgangenen Gewinn
entgangenen Umsatz
entgangene Geschäftsmöglichkeiten
Reputationsschäden
Ansprüche Dritter
Betriebsunterbrechungen
Für Datenverlust haftet Excity höchstens für den angemessenen Wiederherstellungsaufwand aus einer ordnungsgemäss vorhandenen Datensicherung, sofern die Datensicherung zum vertraglich geschuldeten Leistungsumfang von Excity gehörte.
Für Ausfälle, Änderungen oder Störungen von Drittanbietern haftet Excity nicht, soweit diese ausserhalb des Einflussbereichs von Excity liegen.
Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.
27. Sistierung von Leistungen
Excity ist berechtigt, Leistungen vorübergehend zu sistieren, wenn:
der Kunde trotz Mahnung mit Zahlungen in Verzug ist
notwendige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt werden
die Fortführung einer Leistung ein erhebliches Sicherheitsrisiko verursachen würde
die Leistung gegen gesetzliche Vorschriften oder verbindliche Plattformrichtlinien verstossen würde
Excity informiert den Kunden soweit möglich vorgängig über die Sistierung. Während der Sistierung bleibt die vereinbarte Vergütung geschuldet.
28. Vorzeitige Beendigung von Projekten
Beendet der Kunde ein bereits beauftragtes Projekt oder einen bereits beauftragten Projektteil vor vollständiger Erbringung, sind sämtliche bis zum Beendigungszeitpunkt erbrachten Leistungen zu bezahlen.
Zusätzlich sind vom Kunden zu tragen:
bereits verbindlich eingegangene Fremdkosten
nicht stornierbare Drittleistungen
speziell für das Projekt beschaffte Leistungen oder Lizenzen
sonstige Excity aufgrund der vorzeitigen Beendigung entstehende und nachweisbare Kosten beziehungsweise Schäden
Bei Werkleistungen umfasst dies zudem die Vergütung der noch nicht erbrachten Arbeiten abzüglich der ersparten Aufwendungen, soweit gesetzlich zulässig. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
Bereits vollständig bezahlte und vertragsgemäss übertragbare Arbeitsergebnisse werden dem Kunden im vereinbarten Umfang zur Verfügung gestellt.
29. Ausserordentliche Kündigung
Beide Parteien können einen Vertrag aus wichtigem Grund ausserordentlich kündigen. Soweit der wichtige Grund behebbar ist, ist der anderen Partei zunächst eine angemessene Frist zur Behebung einzuräumen.
Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen bei:
schwerwiegender Vertragsverletzung
wiederholtem erheblichem Zahlungsverzug
rechtswidriger Nutzung der Leistungen
erheblichen Sicherheitsrisiken
dauerhafter Unmöglichkeit der Vertragserfüllung
30. Folgen der Vertragsbeendigung
Mit Vertragsende werden sämtliche bis dahin geschuldeten Vergütungen und Kosten fällig.
Nach vollständiger Bezahlung stellt Excity dem Kunden die vertraglich geschuldeten Arbeitsergebnisse und Daten zur Verfügung. Zusätzliche Arbeiten für Export, Migration, Dokumentation, Übergabe oder Unterstützung eines neuen Dienstleisters werden nach Aufwand verrechnet, sofern sie nicht bereits Bestandteil des Vertrags sind.
Excity ist nicht verpflichtet, Daten, Zugänge und Arbeitsdateien des Kunden länger als 30 Tage nach Vertragsende aufzubewahren. Danach können sie gelöscht werden, sobald keine gesetzlichen oder vertraglichen Aufbewahrungspflichten mehr bestehen. Abweichende Regelungen eines Auftragsbearbeitungsvertrags bleiben vorbehalten.
31. Referenzen und Eigenwerbung
Excity ist berechtigt, den Kunden ab Vertragsabschluss mit Name und Logo als Referenzkunden zu nennen.
Nach öffentlicher Veröffentlichung eines Projekts darf Excity zudem die Arbeitsergebnisse sowie Kennzahlen und Resultate aus Projekten und Kampagnen, etwa Reichweiten, Klickpreise, Conversions, Leads, Kosten pro Abschluss oder Umsatzentwicklungen, als Referenz verwenden. Dies umfasst insbesondere Case Studies, die Excity-Website, Präsentationen, Pitch-Unterlagen, Award-Einreichungen, Social Media, Werbung und sonstige Eigenmarketingkanäle. Die Berechtigung gilt auch nach Vertragsende.
Die Vertraulichkeitspflicht gemäss Ziffer 22 steht dieser Verwendung nicht entgegen. Geschäftsgeheimnisse des Kunden, die über die genannten Angaben hinausgehen, werden nicht veröffentlicht.
Eine abweichende Regelung kann individuell in Textform vereinbart werden.
32. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllungen, die durch Ereignisse verursacht werden, die ausserhalb ihres angemessenen Einflussbereichs liegen. Hierzu können insbesondere gehören:
Naturereignisse
Krieg
behördliche Massnahmen
Epidemien
grossflächige Strom- oder Telekommunikationsausfälle
aussergewöhnliche Cyberangriffe
Ausfälle zentraler Cloud- oder Infrastrukturprovider
Arbeitskämpfe
vergleichbare aussergewöhnliche Ereignisse
Die betroffene Partei informiert die andere Partei über wesentliche Auswirkungen auf die Leistungserbringung. Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend.
Dauert die Verhinderung länger als 60 Tage, kann jede Partei den noch nicht erfüllten Teil des betroffenen Vertrags kündigen.
33. Kommunikation und Textform
Soweit diese AGB oder ein Vertrag Textform vorsehen, genügt die Kommunikation per E-Mail oder über ein von den Parteien gemeinsam verwendetes Kommunikations-, Signatur- oder Projektmanagementsystem.
Eine qualifizierte elektronische Signatur ist nur erforderlich, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben oder ausdrücklich vereinbart wurde.
34. Änderungen dieser AGB
Für einzelne Projektverträge gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarte Version dieser AGB.
Excity kann die AGB für zukünftige Vertragsabschlüsse jederzeit ändern. Bei laufenden wiederkehrenden Vertragsverhältnissen kann Excity Änderungen mit angemessener Vorankündigung mitteilen.
Wesentliche Änderungen zuungunsten des Kunden werden auf Beginn der nächsten Vertragsperiode wirksam, sofern keine gesetzlichen oder zwingenden technischen Gründe eine frühere Anpassung erforderlich machen.
35. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die Parteien werden die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine zulässige Regelung ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung möglichst nahekommt.
36. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen Excity und dem Kunden findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, St. Gallen, Schweiz.
Excity GmbH, Mittleres Hofgässlein 1, 9000 St. Gallen, Schweiz, info@excity.ch, www.excity.ch